Philosophie der Rentenberater und Rechtsbeistände für Sozialrecht in Stuttgart

Philosophie und Sozialrechtsberatung


Schon Wolfgang Goethe (1749-1832) meinte treffend:

Sprechen ist ein Bedürfnis, Zuhören eine Kunst


Aktives Zuhören ist Voraussetzung einer gelungenen Sozialrechts- und Rentenberatung. Es gilt die Wünsche des Mandanten mit möglichen Sozialrechtsleistungen in Einklang zu bringen und dem Mandanten die Chancen für die Erreichung seines Ziels mitzuteilen und gegebenenfalls Alternativen zu finden.

Was die wenigsten wissen ist, das Wolfgang Goethe nicht nur Dichter mit Weltruhm, sondern auch Rechtsanwalt, Naturwissenschaftler und Minister war.

In seinem Gedichtband „West-östlicher Divan“ veröffentlichte Goethe das Gedicht „Ginkgo biloba“. Als Naturforscher befasste er sich mit der Aufzucht von Ginkgobäumen in Parkanlagen. Goethe wohnte 50 Jahre in Weimar. Hier findet man noch 90 große Ginkgobäume. Das Ginkgoblatt ist das Logo der Kanzlei Sommer, Diamantis und Kollegen.

Wichtigster Ausgangspunkt bei Erwerbsminderungsangelegenheiten

ist die Erstberatung in unserer Kanzlei, wo der Mandant über seine gesundheitlichen Leistungseinschränkungen berichtet. Durch gutes Zuhören kann der Berater weitere Ansatzpunkte zur Ergänzung des Sachverhalts gewinnen. Dazu zählt auch die Empfehlung weitere Fachärzte aufzusuchen, um bestimmte Krankheitsbilder abzusichern.

Wir halten uns an einen ganzheitlichen Beratungsansatz und denken nicht in „Schubladen“.

Das „vernetzte Denken“ ist im Sozialrecht wichtig

, weil neben dem Rentenrecht auch Aspekte aus der gesetzlichen Krankenversicherung (Krankengeld), der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld), Unfallversicherung (Arbeitsunfall/Berufskrankheiten), Zusatzversicherung im öffentlichen Dienst (ZVK und VBL), Betriebsrentenansprüche mit zu berücksichtigen sind.

Ziel der Beratung ist die Optimierung des Leistungsansatzes aus den angesprochenen Bereichen im Sinne einer nachhaltigen optimalen Versorgung des Mandanten.

Die Mandanten werden in den „einzelnen Stationen“ wie Antrags-, Widerspruchs-, Klage- und Berufsverfahren intensiv beraten. Dazu gehört auch bei auftretenden Problemen den Mandanten Lösungsansätze anzubieten im Sinne einer nachhaltigen optimalen Versorgung des Mandanten.

Zu den allgemeinen Kanzleigrundsätzen gehört

, das unsere Berater vor dem Hintergrund der ständig gesetzlichen Änderungen mehrmals im Jahr Tagungen des Bundesverbandes der Rentenberater besuchen.

Ein Gigabit-Netzwerk (Kat. 6) verbindet die insgesamt 6 Personalcomputer mit unserem Server . Wir nutzen ein elektronisches Aktenverwaltungssystem, damit Schriftsätze schnell erstellt werden können. Hierfür füllen die Mandanten vor der Beratung ein Informationsdatenblatt aus. Wir halten unsere Mandanten zeit aktuell durch E-Mail auf den neuesten Stand. Eingehende Post wird eingescannt und den Mandanten per E-Mail gesendet. Voraussetzung hierfür ist, das der Mandant uns ein Mailanschrift mitgeteilt hat.

Für unsere Tätigkeit auf dem Sozialrecht nutzen wir die

Urteilsdatenbank Juris

und die

Datenbank Beck-Online

mit dem Fachmodul Sozialrecht plus. Daneben haben wir zahlreiche Kommentierungen, Fachbücher und Fachzeitschriften auf dem Gebiet des Sozialrechts.