Rentenversicherung Stuttgart - Rentenberater Sozialrecht in Stuttgart

Nikolaos Diamantis


geb. am 16.09.1977


Biographie:

1994 - 1997
Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten
in der Rentenversicherung bei der Landesversicherungs-
anstalt Baden-Württemberg.

1997 - 2004
Sozialversicherungsfachangestellter Rentenberatungs-
kanzlei Sommer & Kollegen

14.07.2004
Zulassung als Rentenberater durch das Amtsgericht
Stuttgart auf dem Gebiet der gesetzlichen Rentenver-
sicherung.

25.08.2004
Zulassung als Prozessagent vor allen Sozialgerichten
und dem Landessozialgericht Baden-Württemberg

14.05.2009
Vollumfängliche Registrierung als Rentenberater inkl. gerichtlicher Vertretungsbefugnis bundesweit als Rechtsbeistand.

Sprachen:
Deutsch, Griechisch, Englisch

Tätigkeitsschwerpunkt:
  • Durchsetzen von Rente wegen Erwerbsminderung.
  • Durchsetzen von Verletztenrente / Verletztengeld wegen Arbeitsunfall und/oder Berufskrankheit.
  • Durchsetzen von Schwerbehinderung.
  • Durchsetzen von Krankengeld und Pflegegeldanspruch.
  • Antrag, Widerspruch, Klage vor den Sozialgerichten, Berufung vor den Landessozialgerichten - bundesweit möglich.
  • Prüfung von Rentenbescheiden. Bescheidprüfung, Kontenklärung, Rentenauskunft, Rentenberechnung.
  • Sozialversicherungsrechtliches Statusverfahren (Versicherungspflicht / Selbständigkeit).

Spezialisierung:
Bescheidprüfungen, Statusangelegenheiten & krankheitsbedingte Leistungsdurchsetzung

Telefon: 0711-907 11 889

Sekretariat: Montag bis Freitag: 08.30 - 12.00 Uhr
Montag bis Donnerstag: 13.00 - 16.00 Uhr
e-mail: diamantis@sommer-und-kollegen.de

Aktuelles:
Fehler im Rentenbescheid - Höherbewertung von Ausbildungszeit und Verrechnung mit Weiterbildungsmaßnahmen


Ausbildungszeiten (Lehre) sollen im Rahmen eines Kontenklärungsverfahrens als Berufsausbildung festgestellt werden. Für Zeiten der Berufsausbildung gibt es eine Höherbewertung der Pflichtbeiträge. Soweit noch Weiterbildungsmaßnahmen als Berufsausbildung ergänzend im Rahmen des Kontenklärungsverfahrens eingereicht werden, kann es wegen einer Verrechnung zu monatlichen Rentenkürzungen zwischen 10 und 20 Euro kommen. Der WISO-Tipp ist, sich vorher beim gerichtlich zugelassenen Rentenberater oder beim RV-Träger beraten zu lassen.
siehe ausführlicher Fernsehbericht: WISO-Tipp