Nikolaos Diamantis
geb. am 16.09.1977
Biographie:
1994 - 1997
Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten
in der Rentenversicherung bei der Landesversicherungs-
anstalt Baden-Württemberg.
1997 - 2004
Sozialversicherungsfachangestellter Rentenberatungs-
kanzlei Sommer & Kollegen
14.07.2004
Zulassung als Rentenberater durch das Amtsgericht
Stuttgart auf dem Gebiet der gesetzlichen Rentenver-
sicherung.
25.08.2004
Zulassung als Prozessagent vor allen Sozialgerichten
und dem Landessozialgericht Baden-Württemberg
14.05.2009
Vollumfängliche Registrierung als Rentenberater inkl. gerichtlicher Vertretungsbefugnis
bundesweit als Rechtsbeistand.
Sprachen:
Deutsch, Griechisch, Englisch
Tätigkeitsschwerpunkt:
- Durchsetzen von Rente wegen Erwerbsminderung.
- Durchsetzen von Verletztenrente / Verletztengeld wegen Arbeitsunfall und/oder Berufskrankheit.
- Durchsetzen von Schwerbehinderung.
- Durchsetzen von Krankengeld und Pflegegeldanspruch.
- Antrag, Widerspruch, Klage vor den Sozialgerichten, Berufung vor den Landessozialgerichten
- bundesweit möglich.
- Prüfung von Rentenbescheiden. Bescheidprüfung, Kontenklärung, Rentenauskunft, Rentenberechnung.
- Sozialversicherungsrechtliches Statusverfahren (Versicherungspflicht / Selbständigkeit).
Spezialisierung:
Bescheidprüfungen, Statusangelegenheiten & krankheitsbedingte Leistungsdurchsetzung
Telefon: 0711-907 11 889
Sekretariat: Montag bis Freitag: 08.30 - 12.00 Uhr
Montag bis Donnerstag: 13.00 - 16.00 Uhr
e-mail: diamantis@sommer-und-kollegen.de
Aktuelles:
Fehler im Rentenbescheid - Höherbewertung von Ausbildungszeit und Verrechnung mit
Weiterbildungsmaßnahmen
Ausbildungszeiten (Lehre) sollen im Rahmen eines Kontenklärungsverfahrens als Berufsausbildung
festgestellt werden. Für Zeiten der Berufsausbildung gibt es eine Höherbewertung
der Pflichtbeiträge. Soweit noch Weiterbildungsmaßnahmen als Berufsausbildung ergänzend
im Rahmen des Kontenklärungsverfahrens eingereicht werden, kann es wegen einer Verrechnung
zu monatlichen Rentenkürzungen zwischen 10 und 20 Euro kommen. Der WISO-Tipp ist,
sich vorher beim gerichtlich zugelassenen Rentenberater oder beim RV-Träger beraten
zu lassen.
siehe ausführlicher Fernsehbericht: WISO-Tipp