Hätten Sie es gewusst? Rentenberater für Sozialrecht und Rentenrecht - was macht der?
Rentenberater verkaufen keine Lebensversicherungen, sondern beraten Mandanten auf dem Gebiet des Sozial- und Rentenrechts. Rentenberater sind wie Steuerberater oder Rechtsanwälte geschützte Berufe.
Unterschied Fachanwalt für Sozialrecht und Rentenberater
Rentenberater und Rechtsbeistand für Sozialrecht
Rentenberater haben häufig eine mehrjährige Berufspraxis bei der Deutschen Rentenversicherung und kennen die internen Abläufe bei Behörden wie zum Beispiel bei der Deutschen Rentenversicherung Bund oder der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg, Krankenkasse oder Berufsgenossenschaft.
Rentenberater dürfen Mandanten nicht wie Anwälte in Zivil oder Strafrechtsfällen vertreten. Insoweit hat der Rentenberater im Allgemeinen durch langjährige Berufserfahrung nur auf dem Gebiet des Sozial- und Rentenrechts mit hunderten Verfahren pro Jahr, davon häufig 200 bis 300 Verfahren vor Sozial- und Landessozialgerichten einen großen Erfahrungsschatz. Rentenberater sind als Alterlaubnisinhaber auf dem Gebiet des Sozialversicherungsrechts den Rechtsanwälten gleichgestellt.
Fachanwalt für Sozialrecht und Rechtsanwalt
Der Fachanwalt für Sozialrecht muss in den letzten drei Jahren vor der Anmeldung für den Fachanwalt 60 Fälle im Sozialrecht und davon mindestens 20 Fälle vor Sozialgerichten und Landessozialgerichten absolviert haben. Im Allgemeinen darf man davon ausgehen, dass Anwälte Sozialrechtsfälle wie Rente wegen Erwerbsminderung oder Schwerbehinderung wegen niedrigen Rahmengebühren eher weniger betreiben wie Angelegenheiten im Arbeitsrecht, wo es höhere Gegenstandswerte bei der Honorarabrechung gibt. Durch die hohe Anwaltsdichte müssen Anwälte leider häufig alle Mandate annehmen und können sich eher nicht spezialisieren.
Für Anwälte macht es Sinn mit Rentenberatern zusammenzuarbeiten. Sie können damit für ihre Mandanten ein größeres Tätigkeitsspektrum anbieten. Sprechen Sie uns an.
Was ist der Unterschied zwischen Rentenberatern und Berater der Auskunfts- und Beratungsstelle?
a) Rentenberatung bei der Deutschen Rentenversicherung:
Berater der Deutschen Rentenversicherung beraten Versicherte im Rahmen der Auskunfts- und
Beratungspflicht kostenfrei. Allerdings darf keine Optimierungsberatung erwartet werden, denn
Optimierungsberatungen schaden der Versicherungsgemeinschaft. So hat auch das Bundessozialgericht in mehreren Entscheidungen entschieden und sozialrechtliche Herstellungsansprüche
wegen Beratungsfehler abgelehnt. Vor überhöhten Erwartungen an die Beratung muss gewarnt werden. Die Beratungen werden in aller Regel schnell in zehn bis fünfzehn Minuten abgewickelt, warten doch viele Versicherte im Wartezimmer. Einen Beratungstermin erhält man in Stuttgart in drei bis vier Wochen. Im Rems-Murr-Kreis (Fellbach, Waiblingen, Schorndorf, Backnang) muss man zwei bis drei Monate auf einen Termin warten.
b) Rentenberatung bei einem gerichtlich registrierten Rentenberater:
Mandanten erwarten von Rentenberatern eine unabhängige Rentenberatung. Beratungstermine
erhält man in aller Regel innerhalb einer Woche. Gerade bei mittelschweren bis schweren Problemen erweisen sich die Rentenberater als die richtigen Ansprechpartner. Häufig sind es mehrere Probleme im Bereich des Sozialrechts. Neben Fragen in der gesetzlichen Rentenversicherung
werden auch Fragen der gesetzlichen Krankenversicherung, wie Krankengeld, Fragen der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung, wie Optimierung Arbeitslosengeld bezüglich Höhe und Dauer, Fragen zu Schwerbehinderung und Betriebsrente angesprochen. Die Mandanten wissen, dass sie von den Krankenkassen und Agenturen für Arbeit keine Optimierungsberatung erwarten können.
Die Rentenberater der Kanzlei Sommer, Diamantis und Kollegen
haben alle einen Praxishintergrund bei der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg.
Rentenberater Diamantis hat seine Schwerpunkte bei der Betreuung von griechischen und deutschen Mandanten im Sozial- und Rentenrecht, bei Statusverfahren bei Selbständigen und Kontenklärungen sowie Bescheidsprüfungen.
Rentenberater Motschenbacher hat seine Schwerpunkte im Bereich der Zusatzversorgung im öffentlichen Recht (ZVK, KZVK und VBL) sowie Beamtenversorgung und Bescheidsprüfung.
Der Kanzleigründer Rentenberater Sommer hat seinen Schwerpunkt im Bereich der Leistungsfälle Berufsunfähigkeit, Erwerbsminderung und Schwerbehinderung sowie Arbeits- und Berufskrankheiten.
Er vertritt Sie, wie die anderen Kollegen, in Verfahren vor Sozialgerichten und Landessozialgerichten.
Einholung einer Zweitmeinung
Gewinnen Sie einen Eindruck von unserer Arbeit bei der Erstberatung. Sie sind bei VdK oder bei
einem Rechtsanwalt und wollen sich eine Zweitmeinung einholen - gerne - rufen Sie uns unter Tel. 0711-2842174 an und Ihnen wird geholfen. Generell empfehlen wir unseren Mandanten
keinen Mandatswechsel in einem Verfahren vorzunehmen.
Vertretung in Verfahren vor dem Landessozialgericht Baden-Württemberg
Für Anwälte in Konstanz, Mannheim, Karlsruhe, Ulm, Heilbronn oder Reutlingen macht es Sinn,
Berufungsverfahren einem Rechtsbeistand für Sozial- und Rentenrecht in Stuttgart zu übertragen.
Lange Fahrzeiten und Stau auf der Autobahn sind zu berücksichtigen. Für eine halbe Stunde Verhandlung geht häufig ein halber bis ganzer Arbeitstag verloren.
Rentenberater Sommer u. Diamantis in Stuttgart l Sozialrecht
Die Rentenberater Sommer und Diamantis helfen Mandanten bei Fragen im Sozialrecht, wie Rente wegen Erwerbsminderung, Krankengeld und Schwerbehinderung