Rentenberatung Stuttgart -  Kanzlei für Sozial- und Rentenrecht

Rentenberatung Stuttgart - Rentenberater für Sozial- und Rentenrecht


Sie haben ein Rentenproblem mit der Deutschen Rentenversicherung?

Die Deutsche Rentenversicherung in Stuttgart hat Ihnen den Rentenantrag wegen Erwerbsminderung abgelehnt?

Bei der Auskunfts- und Beratungsstelle gibt es

kostenfreie Rentenberatung

und Anträge wegen Erwerbsminderung können dort kostenfrei gestellt werden.

Warum kommen dann Mandanten überhaupt noch zur kostenpflichtigen Rentenberatung zu den Rentenberatern der Kanzlei Sommer, Diamantis und Kollegen und nicht zur kostenfreien Beratung?


  1. Unabhängige Rentenberatung

  2. Optimierungsberatung

  3. Zusammenhangsberatung

  4. kein Zeitdruck und keine Wartezeiten

  5. Rentenberatung steuerlich als Werbungskosten absetzbar


Zu 1 - Unabhängige Beratung:


Bei der Deutschen Rentenversicherung in Stuttgart oder bei den Ortsbehörden in Stuttgart werden Rentenanträge wegen Erwerbsminderung nur aufgenommen.

Die kostenpflichtigen Rentenberater der Kanzlei Sommer, Diamantis und Kollegen prüfen vor Antragstellung, ob die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung in absehbarer Zeit nicht mehr gegeben sind und teilen Ihnen Lösungsmöglichkeiten (siehe Ziffer 2) zur Vermeidung einer Rentenablehnung mit.

Wir haben in der Kanzlei Rentenfälle, wo der Leistungsfall vom Rentenversicherungsträger „zufällig“ auf einen Zeitpunkt festgestellt wird, wo die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Warum ist das so: Der Rentenversicherungsträger muss die Interessen der Versicherungsgemeinschaft gegenüber den Rentenantragstellern mit ihrer „Rentenbegehrungshaltung“ schützen. Dieser Maxime untersteht auch der ärztliche Dienst des Rentenversicherungsträgers. Gilt es doch den vielen

Migranten aus der Türkei, Griechenland, Italien, Kroatien, Serbien

, die seit 30 und 40 Jahren in Deutschland schwere und mittelschwere Tätigkeiten, oft in angelernter Tätigkeit, ausübten und nach jahrzehntelanger harter Arbeit Schäden am Bewegungsapparat haben, von ihrem Rentenwunsch abzubringen.

Die Rentenberater der Kanzlei Sommer, Diamantis und Kollegen prüfen weiterhin,

ob der Nachweis vollständig erbracht ist

, also die ambulante und stationäre Behandlung mit den entsprechenden Diagnosen schlüssig ist für eine Leistungsminderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Die Mandanten ersparen sich dadurch jahrelangen Rechtsstreit mit Entstehung einer Verbitterungshaltung.

Hören Sie bitte nicht auf Ihre Hausärzte

, was den Zeitpunkt des Leistungsantrages angeht - oft ist aus unserer Sicht zu diesem Zeitpunkt ein Nachweis für eine Rentenminderung noch nicht gegeben.

Für die viele

Selbständige und Existenzgründer und Existenzfestiger

gilt ähnliches. Es findet aus unserer Sicht keine oder unzureichende Beratung bei den IHK´s und Handwerkskammern statt. Viele wissen nicht, das sie zu den versicherungspflichtigen Selbständigen zählen. Eine „kostenfreie Beratung“ bringt es an den Tag. Die „Opfer“ müssen dann 10.000 € bis 40.000 € oder mehr nachzahlen. Soweit die Verjährung von 4 Jahren nicht mehr greift, sogar bis zu 30 Jahren. Die kostenlose Beratung führt dann zugleich zur Insolvenz! Wir rufen die entsprechenden Körperschaften auf, entsprechende Beratungen durchzuführen und weisen auf unsere entsprechende

Seminare bezüglich Versicherungspflicht für Selbständige

hin.

Zu 2 - Optimierungsberatung:


Die Deutsche Rentenversicherung bietet zwar grundsätzlich

kostenfreie Beratung nach § 14 SGB I

an: „Jeder hat Anspruch auf Beratung über seine Rechte und Pflichten.“ Was viele nicht wissen ist, das hier keine Optimierungsberatung angeboten wird. Das ist nicht der Auftrag der Deutschen Rentenversicherung, gilt es hier doch die Versicherungsgemeinschaft gegenüber aus ihrer Sicht „optimierten Ansprüchen“ zu schützen. Das Bundessozialgericht hat in mehreren Entscheidungen diese Rechtspraxis gebilligt und verteidigt. Die einzigen, die davon nichts wissen, sind die Versicherten der Deutschen Rentenversicherung.


Die Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung dürfen sich übrigens nicht Rentenberater nennen. Der Rentenberater ist ein geschützter Beruf wie der Steuerberater.

Die Mitarbeiter des Finanzamtes können sich schließlich auch nicht Steuerberater nennen.

Die Rentenberater bieten Optimierungsberatungen, was die Rentenart und Rentenhöhe und fiktive Hochberechnung angeht mit Einbindung und Beratung zu anderen Sozialleistungen wie Krankengeld, Arbeitslosengeld und Feststellung einer Schwerbehinderung an

(siehe Ziffer 3).

Zu 3 - Zusammenhangsberatung:


In der kostenfreien Rentenberatung der Deutschen Rentenversicherung findet nur eine Beratung für die gesetzliche Rentenversicherung statt. Bei den Rentenberatern gibt es eine

übergreifende Beratung innerhalb des Bereichs des Sozialrechts

, wie z.B. die gesetzliche Rentenversicherung, gesetzliche Krankenversicherung, gesetzliche Unfallversicherung, Schwerbehindertenrecht und ergänzend betriebliche Altersversorgung, berufsständische Altersversorgung der freien Berufe und Zusatzversicherung im öffentlichen Dienst. Bei Rentenberater Sommer gibt es zusätzlich noch die

Chancenprüfung private Berufsunfähigkeitsversicherung nebst Umsetzung und Hilfe beim Ausfüllen der vielen Formulare

.

Zu 4 - kein Zeitdruck:


Für eine Rentenberatung bei der Auskunfts- und Beratungsstelle muss man manchmal wochenlang warten, jedoch ist sie kostenfrei. Bei den kostenpflichtigen Rentenberatungen bei Rentenberatern können Sie

Termine häufig noch in der gleichen Woche

erhalten. Wir nehmen uns auch viel Zeit für Ihre Probleme bei angenehmer Atmosphäre. Für Berufstätige bieten wir Rentenberatungen an jedem Werktag von Montag bis Freitag ab 18.00 Uhr an. Sie müssen sich keinen Urlaub für die Beratung nehmen.

zu 5 - Rentenberatungen sind steuerlich absetzbar:


Kosten für einen Rentenberater nebst Widerspruchs- und Klagekosten für die Umsetzung einer Rente wegen Erwerbsminderung sind

steuerlich als Werbungskosten absetzbar

(BMF-Schreiben vom 20.11.1997, BStBl. 1998 I S. 126). Darauf weisen wir in allen Rechnungen unsere Mandanten hin. Bezüglich nachgelagerter Besteuerung empfehlen wir insbesondere Lohnsteuerhilfevereine, die für wenig Geld die nötigen Steuererklärungen nebst Anlage R erstellen.


Unsere Berater stellen sich vor:


Der Gründer der Kanzlei Herr Sommer ist seit 24 Jahren Rentenberater und Rechtsbeistand für Sozial- und Rentenrecht nebst ergänzenden privaten Personenversicherungen. Vorher hat er als Teamleiter bei der früheren Landesversicherungsanstalt Baden-Württemberg gearbeitet.

Herr Diamantis ist seit 10 Jahren und Herr Motschenbacher seit 14 Jahren Rentenberater und Rechtsbeistand für Sozialversicherungsrecht. Beide habe ihre Ausbildung bei der früheren Landesversicherungsanstalt Baden-Württemberg absolviert.

Die Berater arbeiten im Rahmen einer Bürogemeinschaft, um dadurch Kosteneinsparungen an die Mandanten weiter geben zu können.

So finden Sie uns:


Die Kanzlei in der Calwerstr. 15 in Stuttgart-Mitte ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln sehr gut erreichbar. Sie erreichen sie, wenn Sie die Zielhaltestellen Stadtmitte (S-Bahn), oder aber auch Rotebühlplatz, Schlossplatz & Rathaus (Bus und U-Bahn) anvisieren. Ein Aufzug steht zur Verfügung.

Auch für Autofahrer stehen jederzeit (kostenpflichtige) Parkplätze in Büronähe zur Verfügung. An der Kreuzung Gymnasiumstraße/Calwerstraße gibt es einen Behindertenparkplatz für Behinderte mit Merkzeichen aG.



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