Klage gegen Rehaablehnung
Etwa ein Drittel der Anträge auf medizinische Rehabilitation werden von den Rentenversicherungsträgern laut Statistik abgelehnt. Ein Widerspruch lohnt sich. Häufig hilft der behandelnde Arzt dabei. Sofern der Widerspruch ebenfalls trotz Unterstützung des Arztes abelehnt wird, empfiehlt sich eine Klage einzureichen. Hierfür benötigen Sie einen Rentenberater, der das Verwaltungshandeln aus früherer Tätigkeit beim RV-Träger kennt. Vor Klagebegründung sollten die Chancen einer Klage analysiert werden, um unnötige Kosten und Zeit zu vermeiden.
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