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Versorgungsausgleich nach Tod der Exfrau aufheben
Allgemein   [25.08.2019]

 

Versorgungsausgleich nach Tod der Exfrau aufheben

 

Ein Mandant hat mich kontaktiert, zwecks eines Rentenabzugs wegen Versorgsausgleichs in Höhe von cirka 500 Euro.

 

Die geschiedene Exfrau verstarb 2013, nachdem sie 9 Jahre Rente aus den übertragenen Anrechten bezogen hatte. Eine Rückerstattung innerhalb von drei Jahren nach Rentenbeginn kam in diesem Fall nicht zum Zug, da die Exfrau mehr als drei Jahre Rentenbezug vor ihrem Tod vorweisen konnte.

 

Der Kläger hat sich gegen seiner Meinung nach ungerechte Kürzung seiner Rente durch Versorgungsausgleich gerichtlich über zwei Instanzen gewehrt. In seinem Fall hat er vor dem falschen Gericht geklagt.

 

Er beantragte bei der Deutschen Rentenversicherung, die im Rahmen des Versorgungssausgleichs auf das Versicherungskonto der früheren Ehefrau übertragenen Entgeltpunkte nach deren Tod zurückzuführen. Der Antrag wurde abgelehnt. Widerspruch, Klage und Berufung sind zurückgewiesen worden.

 

Durch einen Abänderungsantrag beim zuständigen Familiengericht ist es möglich, den Versorgungsausgleich der Exfrau aufzuheben.

 

Einen Abänderungsantrag kann frühestens sechs Monate vor Eintritt eines Versorgungsfalls gestellt werden. Für die Abänderung müssen bestimmte Wesentlichkeitsgrenzen überschritten sein. Durch die Abänderung wird eine Totalrevision der alten Familiengerichtsentscheidung vorgenommen. Bei Tod eines geschiedenen Ehegatten wird die frühere Entscheidung aufgehoben, ohne durch einen neuen Versorgungsausgleich ersetzt zu werden. Allerdings wird die Abänderung erst ab dem Folgemonat nach Antragseingang beim Familiengericht wirksam.

 

Diesen Abänderungsantrag habe ich im Oktober 2018 beim Familiengericht gestellt. Die Deutsche Rentenversicherung Bund hatte sich nun in diesem Fall geweigert, eine Rentenauskunft zu erteilen, da die Exfrau vor Inkrafttreten der Mütterente 1 und 2 verstorben sei.

 

Durch Abklärung und Schriftsatz an das Familiengericht haben wir nun die erforderliche Rentenauskunft erhalten.

 

Das Familiengericht schreibt nun im Juli 2019, das die frühere Entscheidung abzuändern sei und ein Versorgungsausgleich insgesamt nicht stattfindet.

 

Der Deutschen Rentenversicherung wird noch Gelegenheit gegeben zur Stellungnahme. Danach erfolgt die avisierte Entscheidung des Familiengerichts.

 

Die Rente meines Mandanten wird sich nun monatlich um 500 Euro erhöhen. Rückwirkend wird er schätzungsweise eine Nachzahlung von cirka 6.000 Euro erhalten.

 

Tipp: Bei Tod der/ des Ex lohnt sich ein häufig ein Abänderungsantrag beim Familiengericht, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

 

  1. Scheidungsantrag und Urteil vor dem 1.9.2009 und

  2. Erziehung von mindestens 2 Kinder während Ehezeit, die vor 1992 geboren sind oder

  3. Ausgleich einer Betriebsrente oder

  4. Ausgleich einer Beamtenversorgung

 

Ich gebe Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung, ob sich ein Abänderungsantrag beim Familiengericht lohnt.