Blog - Rentenberater Sommer - Fälle im Sozialrecht, Stuttgart
KSK l Werbefotograf l Zuschuss für Altersvorsorge und Krankenversicherung
Allgemein   [05.07.2016]

Ein Werbefotograf hat mir ein Beratungsmandat erteilt, seine Altersvorsorge zu analysieren. Ergebnis der Beratung war, daß die Altersvorsorge deutlich unzureichend war. Der Werbefotograf war privat krankenversichert und musste seine zwei Kinder und sich versichern. Zudem gab es eine Lebensversicherung mit einer Laufzeit bis zum 65. Lebensjahr. Ohne weitere Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit hätte die Lebensversicherung gerade gereicht, seine private Krankenversicherung abzudecken. In der gesetzlichen Rentenversicherung waren drei Jahre Pflichtbeiträge aus einem Ausbildungsverhältnis. Es wurden keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt.

Ich empfahl ihm sich bei der Künstlersozialversicherung - KSK anzumelden. Der Vorteil für ihn lag darin, daß er nicht den vollen Beitrag wie andere Selbständige in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen muss, sondern nur den halben Beitrag. Die andere Beitragshälfte wird bezuschusst über die Künstlersozialabgabe. Der Aufbau der Altersvorsorge über die KSK ist gegenüber der privaten Altersvorsorge insoweit konkurrenzlos.

Für ihn war die gesetzliche Rentenversicherung uncool und nicht smart genug. Ihm war nicht klar, dass er über die KSK eine unschätzbare Altersvorsorge mit hoher Rendite aufbauen kann sowie als 51-jähriger noch in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln kann.

Über die KSK ist insoweit ein Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die Krankenversicherungspflicht möglich. Als Mitglied der KSK zahlt ein Versicherter nur den halben Beitrag für die Kranken und Pflegeversicherung. Zudem besteht die Möglichkeit die Kinder über die kostenfreie Familienversicherung abzusichern.

Rentenberater Sommer unterstützt Künstler im Antrags- und Meldeverfahren einschließlich Widerspruchs-und Klageverfahren vor den Sozialgerichten. Ich empfehle vor allem selbständige Musiklehrern und Tanzlehrern die Künstlerberatung aufzusuchen, da unter Umständen hohe Nachzahlungen durch die Deutsche Rentenversicherung wegen Versicherungspflicht als selbständiger Lehrer drohen, die durch die Meldung bei der KSK häufig vermeidbar wären.