Bei Vorliegen des Krankheitsbildes Fibromyalgie raten Hausärzte häufig einen Rentenantrag wegen Erwerbsminderung einzureichen, bevor eine ausreichende Behandlung von Fachärzten wie Internisten und Rheumatologen, Psychiater, Schmerztherapeuten und Diplompsychologen (Verhaltenstherapie) durchgeführt wurde. In den Gutachten ist dann häufig die Rente von einer Rentenbegehrungshaltung.
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