Blog - Rentenberater Sommer - Fälle im Sozialrecht, Stuttgart
Berufsstaendische Versorgungswerke
Allgemein   [22.04.2017]

 

Berufsständische Versorgungswerke - Rentenberater hilft

 

In Deutschland gibt es 89 Versorgungswerke der freien Berufe wie der Ärzte, Apotheker, Zahnärzte, Tierärzte, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater und Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer, Architekten, Psychotherapeuten und Ingenieure.

Zu den größten Versorgungswerken zählt die Bayerische Ärzteversorgung (90.015 Mitglieder) und die Baden-Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte (57.913 Mitglieder).

Die Versorgungswerke zählen zu den Körperschaften des öffentlichen Rechts und unterliegen der Finanzaufsicht der Länder.

Verkammerte Berufsanfänger sollten zur Vermeidung einer doppelten Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung und im Versorgungswerk einen Befreiungsantrag bei der gesetzlichen Rentenversicherung einreichen.

Der Befreiungsantrag ist innerhalb von drei Monaten gem. § 6 Abs. 4 SGB VI nach Beschäftigungsaufnahme zu stellen.

Das Bundessozialgericht hat mit seinen Urteilen vom 31.10.2012 – B 12 R 3/11 R und B 12 R 5/ 10 R zum Ausdruck gebracht, dass eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung nur für das konkrete Beschäftigungsverhältnis bei einem bestimmten Arbeitgeber oder für die jeweilige selbständige Tätigkeit gilt.

Bei einem Wechsel des Aufgabenfeldes bei einem Arbeitgeber oder einem Arbeitgeberwechsel ist ein neuer Befreiungsantrag zu stellen, um eine Doppelversicherung zu vermeiden.

 

Anerkennung von Kindererziehungszeiten

Soweit das Versorgungswerk keine vergleichbare Leistung wie die gesetzliche Rentenversicherung bei den Kindererziehungszeiten anbietet, kann bei der Deutschen Rentenversicherung ein Antrag auf Kindererziehungszeiten gestellt werden (BSG 13. Senat Urteil vom 31.01.2008 - B 13 R 64/906 R).

Rentenberater Sommer bietet im Bereich Berufsständische Versorgung in Stuttgart, Ulm und Konstanz folgende Dienstleistungen an:

1.      Beratung und Hilfe bei Befreiungsanträgen,

2.      Zuschüsse zu medizinischen Rehamaßnahmen,

3.      Nachversicherung in Berufsständische Versorgung oder gesetzliche Rentenversicherung

4.      Erhaltung von Anwartschaften nach Ausscheiden aus der Pflichtmitgliedschaft

5.      Befreiung von der Mitgliedschaft, Fristen

6.      Ermäßigung der Beiträge, Mindestbeitrag

7.      Zusätzlicher Beitrag oder freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung?

8.      Beratung und Hilfe bei Statusverfahren, Widerspruch bei Clearingstelle DRV Bund, Klage Sozialgericht, Berufung Landessozialgericht, siehe Seite: Statusverfahren

9.      Antrag Kindererziehungszeiten bei DRV Bund,

10.  Antrag auf Kinderbetreuungszeiten

11.  Beitragsbefreiung bei der Geburt eines Kindes

12.  Beratung zu ergänzender Versorgung, wie z.B. Versorgungslücke Private Berufsunfähigkeit, ergänzende Altersvorsorge

13.  Versorgungsausgleich

14.  Beratung von Ingenieuren, die freiwillig in der Ingenieurkammer sind bezüglich Befreiung

15.  Antrag auf Rente wegen Berufsunfähigkeit

16.  Vertretung im Widerspruchsverfahren nebst Begründung

17.  Vertretung im Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart nebst Begründung

18.  Antrag auf private Rente wegen Berufsunfähigkeit, siehe Seite: Leistungsfall Berufsunfähigkeit

19.  Beratung zum optimalen Rentenbeginn bei Altersrente

20.  Hilfe bei Antragstellung einer Altersrente bei Versorgungswerk und Zusatzrente öffentlicher Dienst (ZVK, VBL)

21.  Hilfe bei Antragstellung einer Hinterbliebenenrente, Witwenrente, Waisenrente

22.  Sterbegeld

23.  Kapitalabfindung bei Wiederheirat