Schweizer AHV, Invalidenversicherung IV - Rentenberater Sommer, Rechtsbeistand Sozialrecht

Schweizer AHV - Sozialrechtliche Grenzgängerberatung für Deutsche in der Schweiz


Rentenberater Sommer bietet in Konstanz sozialrechtliche Grenzgängerberatung an. Angesprochen sind Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland und Beschäftigung in der Schweiz und Schweizer mit Wohnsitz in der Schweiz und Beschäftigung in Deutschland an.

Beschäftigung von Schweizer Staatsangehörigen in Deutschland


In Deutschland gibt es ab 01.07.2014 eine Neuregelung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Versicherte der Jahrgänge 1950 bis 1952 können

mit 63 ohne Rentenabschläge in Rente

gehen. Voraussetzung sind 45 Jahre Pflichtbeiträge. Hierzu zählen Versicherungszeiten in der Schweiz (AHV) und in der Deutschen Rentenversicherung (DRV).
In bestimmten Einzelfällen können auch freiwillige Beiträge für die Wartezeit berücksichtigt werden. Der Rentenantrag sollte 4 Monate vorher bei der Deutschen Rentenversicherung eingereicht werden.

Rentenberater Sommer berät Schweizer Mandanten in Konstanz in der Sigismundstraße 16, Konstanz (Nähe Lago-Shopping-Center)

- Telefon: 0049-7531 2821029



Beschäftigung von Deutschen in der Schweiz


In der Schweiz ist der reguläre Rentenbeginn für Männer das 65. Lebensjahr und für Frauen das 64. Lebensjahr. In der Schweiz ist ebenfalls ein frühestmöglicher Rentenbeginn mit 63 für Männer bzw. 62 für Frauen möglich. Für 24 Monate früherer Rentenbeginn gibt es in der AHV 13,6 % Rentenkürzung. Bei einem früheren Rentenbeginn von einem Jahr gibt es eine Rentenkürzunng von 6,8 %.

Der Rentenantrag sollte 5 bis 6 Monate vorher bei der zuständigen Ausgleichskasse eingereicht werden. Für den frühestmöglichen Rentenbeginn gilt es spätestens am letzten letzten Tag des Monats vor Rentenbeginn den Rentenantrag einzureichen. Wer z. B. am 05. August 63-jährig wird und danach die Altersrente beziehen will, muss die Anmeldung spätestens am 31. August eingereicht haben. Eine rückwirkende Antragstellung ist nicht möglich.

Nützliche Links bei der AHV