Sozialversicherung Stuttgart -  Leistungen Rentenberater Sommer und Kollegen

Tätigkeit/Leistungen


Die in Stuttgart ansässige Rentenberatungskanzlei Sommer, Diamantis und Kollegen ist bundesweit für Sie u.a. auf folgenden Gebieten des Sozialversicherungsrechts für Sie tätig:
  • Hilfe bei der Beantragung einer Rente

    (Erwerbsminderung, Altersrente) bei der Deutschen Rentenversicherung, Unterstützung im Widerspruchsverfahren, Klage- und Berufungsverfahren bei jeweiliger Prüfung der Chancen in den jeweiligen Verfahren,
  • Prüfung Hinzuverdienst

    bei teilweiser Rente wegen Erwerbsminderung,
  • Statusverfahren von geschäftsführenden Gesellschaftern und mitarbeitende Ehegatten

    ,
  • Künstlersozialabgabe, Hilfe nach Betriebsprüfung

    ,
  • Statusverfahren der arbeitnehmerähnlichen Selbständigen, Dozenten, Künstler

    ,
  • Beratung von Existenzgründern

    bezüglich der Notwendigkeit der weiteren Beitragszahlung in der gesetzlichen Rentenversicherung, mögliche Versorgungslücken aufzeigen und Lösungsmodelle in Zusammenarbeit mit einem zugelassenen Versicherungsberater entwickeln,
  • Erstellen von Altersteilzeitmodelle

    für den optimalen Rentenbeginn bzw. Modelle des frühzeitigen Rentenbeginns über Arbeitslosengeld,
  • Strategien entwickeln für die Reduzierung von Rentenabschlägen

    ,
  • Beratung von Hausfrauen bezüglich Versorgungslücken in der gesetzlichen Rentenversicherung

    und Lösungsmöglichkeiten, Optimierungsberatung von teilzeitbeschäftigten Mütter hinsichtlich der Möglichkeit einer Rentensteigerung,
  • Unterstützung bei der Beantragung von Witwen-, Witwer- und Waisenrenten

    , Einkommensanrechnung, Vorausberechnung bei geplanter Reduzierung des Beschäftigungsumfanges,
  • Hinzuverdienst bei vorgezogenen Altersrenten prüfen

    , Haftungsfalle für Steuerberater bei Rentenverlust
  • Beantragung von Erziehungsrenten bei Scheidungsfällen nach dem 1.7.1977

    bei Tod des geschiedenen Partners, Hinterbliebenenrente an den früheren Ehegatten bei Scheidung vor dem 1.7.1977, Hilfe bei Ablehnung in Widerspruchs-, Klage- und Berufungsverfahren,
  • Prüfen von Vormerkungsbescheiden gem. § 149 SGB VI

    und Rentenbescheide auf ihre sachliche und rechnerische Richtigkeit,
  • Beratung in Angelegenheiten des Versorgungsausgleichs

    in Bezug auf Prüfung der Rentenauskünfte der Rentenversicherungsträger und Hilfe bei der Beantragung der Ausgleichsrenten bei schuldrechtlichem Versorgungsausgleich,
  • Hilfe bei Verfahren beim Versorgungsamt zur Anerkennung einer Schwerbehinderung

    bzw. Einstufung des Grades der Behinderung, sowie Beantragung von Merkzeichen "G", "aG", "B", "RF", bei Ablehnung Prüfen der Chancen eines Rechtsmittelverfahren, Unterstützung im Widerspruchsverfahren, Klage- und Berufungsverfahren,
  • Hilfe bei der Beantragung von Renten wegen Arbeitsunfall oder Berufskrankheit

    bei Berufsgenossenschaften, Unterstützung im Widerspruchsverfahren, Klage- und Berufungsverfahren bei jeweiliger Prüfung der Chancen in den jeweiligen Verfahren,
  • Hilfe bei der Beantragung von Renten (Berufsunfähigkeit) bei den Berufsständischen Versorgungswerken

    der Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte; Architekten; Rechtsanwälte; Steuerberater
  • Hilfe bei der Beantragung von Betriebsrenten


Tipp:


Beratungen bei den Agenturen für Arbeit und den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung sind kostenfrei und unverbindlich, das heißt Beratungsfehler lassen sich nur bei Vorliegen von Beratungsprotokollen oder durch neutrale Zeugen über den Weg des Rechtsinstitutes des sozialrechtlichen Herstellungsanspruches korrigieren.

Unsere Kanzlei unterstützt bundesweit Mandanten mit Schmerzkrankheiten (Fibromyalgie) und Depressionen

in den Verfahren bei Renten wegen teilweiser bzw. voller Erwerbsminderung oder Schwerbehinderung.
In den jeweiligen Rechtsmittelverfahren - Widerspruch - Klage - Berufung - wird zunächst beim Rentenversicherungsträger bzw. Gericht um Akteneinsicht gebeten. Nach Akteneinsicht wird geprüft ob das Verfahren Aussicht auf Erfolg hat und dann bei positivem Votum der Widerspruch, die Klage oder Berufung begründet.